• 1

    Verwalten - Bewerten - Vermitteln

  • 2

    Fachwirt für die Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und Bauschäden an Gebäuden

  • 3

    Immobiliendienstleister mit über zwanzigjähriger Erfahrung

  • 4

    Mitglied im Ring Deutscher Makler und im Immobilienverband IVD

Wertermittlungen
Kompetent - Zuverlässig - Vertrauensvoll


Wir bewerten nach der WertV, sowie den aktuellen Marktentwicklungen- und methoden und erarbeiten damit für Sie eine verlässliche Entscheidungsgrundlage. Ständige Marktbeobachtung, mit seinen rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Veränderungen, sowie regelmäßige Fortbildungen und Kooperationen sind für uns unerlässlich.

Unsere jahrzehntelangen Erfahrungen als Sachverständiger für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken und Bauschäden an Gebäuden und Makler stellen wir Ihnen gern für die unterschiedlichsten Anlässe zur Verfügung. 

Diese können u.a. sein:

  •  Verkehrswertermittlung bei Verkaufs- oder Kaufabsicht
  •  Überprüfung des amtlichen Verkehrswertes für den rechtzeitigen freien Verkauf im Rahmen eines Zwangsversteigerungsverfahrens
  •  Erbauseinandersetzung mit Nachlassbewertung
  •  Beleihungswertermittlung für Finanzierung
  • Gütertrennung und/oder Ehescheidung
  • Vermögensübersicht

Ein Wertgutachten wird durch uns in Art und Umfang flexibel für den beabsichtigten Zweck sachgerecht und zuverlässig erarbeitet. 
So genügt gelegentlich eine mündliche Expertise, manchmal ist auch ein Smart-Gutachten in Kurzform ausreichend, oder es ist doch ein umfangreiches und auch im Detail konkret begründendes Verkehrswertgutachten erforderlich.

Eine sich am Zweck orientierende Preisgestaltung ist dabei selbstverständlich!

Um den Verkehrswert nach § 194 BauGB vom 27.08.1997 zu ermitteln wird meist eines der nachstehenden Verfahren, auch in Kombination, angewendet:

  • das Vergleichswertverfahren
  • das Sachwertverfahren
  • das Ertragswertverfahren

Definition "Verkehrswert" gemäß Baugesetzbuch:

"Der Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit, und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre."

Durch unsere Mitgliedschaft beim Immobilien Verband Deutschland ( IVD ) unterliegen wir auch der Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung.

Gern sind wir für Sie tätig; kontaktieren Sie uns über Tel. 04361 - 62 62 57 oder Herrn Löschky direkt unter Mobil 0172 - 41 14 280 oder Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ihr 
ImmoWert - Team

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